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11. Oktober 2025

Allgemeine
Geschäfts­bedingungen (AGB) INFINI AG

1. Annahme von Aufträgen

Die INFINI AG übernimmt Bestattungsaufträge ausschliesslich dann, wenn diese durch eine dazu berechtigte Person – etwa ein Familienmitglied, eine bevollmächtigte Vertretung oder eine zuständige Behörde – erteilt werden.

2. Vertragsabschluss

Grundsätzlich bestätigen wir alle Aufträge schriftlich. Als Basis gilt die Auftragsbestätigung. Nach Erhalt ist die Auftraggeberin oder der Auftraggeber verpflichtet, die Bestätigung sorgfältig zu prüfen und in unterzeichneter Form an uns zurückzusenden. Auch eine Bestätigung per E-Mail gilt als rechtsverbindlich.

3. Besonderheiten bei Gemeindebestattungen

Bei durch die Wohngemeinde finanzierten Bestattungen (z. B. «schickliche Bestattung») ist zu beachten, dass lediglich bestimmte, klar definierte Leistungen durch die Gemeinde gedeckt sind. Für alle weiteren Leistungen haftet die auftraggebende Person. Es liegt in deren Verantwortung, sich vorgängig über den Umfang der Kostenübernahme zu informieren.

4. Haftungsausschluss für persönliche Gegenstände

Für Wertgegenstände (z. B. Schmuck, Bankkarten) die sich im Besitz der verstorbenen Person befinden sowie für Dekorationen, Blumenschmuck oder Sargbeigaben in öffentlich zugänglichen Bereichen (Aufbahrungsräume, Friedhöfe, Abdankungshallen etc.) übernehmen wir keine Haftung.

5. Umgang mit Wertsachen

Sofern nicht anders vereinbart, werden gefundene Wertsachen zusammen mit einer dokumentierten Aufstellung an berechtigte Angehörige oder Bevollmächtigte übergeben. Die Übergabe ist schriftlich zu bestätigen.

6. Fremdgebühren und Vorleistungen

Kosten, die durch externe Einrichtungen wie Krematorien oder Friedhöfe entstehen, werden von uns nur in Ausnahmefällen vorgestreckt. Im Normalfall erfolgt eine separate, direkt an die Angehörigen gerichtete Rechnung des Leistungserbringers.

7. Rechnungsstellung und Zahlungsfrist

Nach Abschluss unserer Leistungen – in der Regel nach der Beisetzung – erfolgt die Rechnungsstellung. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge geschuldet.

8. Transparenz und Steuern

Unsere Rechnungen enthalten eine detaillierte Aufstellung aller erbrachten Leistungen und gelieferten Artikel. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen und zum Totalbetrag addiert.

9. Auslandsüberführungen

Für Überführungen ins Ausland ist der vollständige Betrag vorab zu begleichen.

10. Haftungsgrenze bei Flugtransporten

Bei Überführungen auf dem Luftweg endet unsere Verantwortung mit der Übergabe des Sarges am Flughafen (Abflug). Für sämtliche weiteren Abläufe (Verladung, Flug, Abholung im Zielland) tragen die involvierten Dienstleister oder Angehörigen die Verantwortung.

11. Verhältnis zur Erbschaft

Auch wenn eine Erbschaft ausgeschlagen wird, entbindet dies die beauftragende Person nicht von der Zahlungspflicht für bereits erbrachte Bestattungsleistungen. Gemäss den Vorgaben des Obligationenrechts (OR) besteht eine Zahlungsverpflichtung aufgrund des erteilten Auftrags. Es steht der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber offen, entstandene Kosten beim zuständigen Nachlass- oder Konkursamt als Forderung geltend zu machen.

12. Datenschutz

Zur Durchführung unserer Dienstleistungen erfassen und verarbeiten wir personenbezogene Daten im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz. Dazu gehören unter anderem die Kontaktdaten der auftraggebenden Person. Ausführliche Informationen zum Umgang mit diesen Daten sowie zu den Rechten betroffener Personen finden sich in unserer Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil des Vertrags.

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